FACHSCHULVEREINBAHRUNG

"INKL. FSV"

Diese Information gilt nur für die Bildungsgänge, in deren Fusszeile "inkl. FSV" vermerkt ist.

Was enthält die interkantonale Fachschulvereinbarung?

Die interkantonale Fachschulvereinbarung stellt eine Vereinbarung aller Kantone dar. Sie regelt die Verrechnung der Kantonsbeiträge ausserkantonaler Studierender. Die Kantone erheben von allen ausserkantonalen Studierenden an Schulen und bei Bildungsgängen einen ausserkantonalen Zuschlag. Den Kantonen steht es frei, für welche Schulen oder Bildungsgänge sie die Beiträge übernehmen oder nicht.

Was bedeutet das für Sie?

Wir müssen für unsere Bildungsgangsteilnehmenden, die nicht während zwei Jahren ununterbrochen im Kanton Zürich wohnen, einen ausserordentlichen Beitrag abrechnen. Das bedeutet, dass jeder Studierende bei der Anmeldung zum Bildungsgang seinen stipendienberechtigten Wohnsitz nachweisen und das Personalienblatt ausfüllen muss.

Anmeldung

Alle Studierenden:

Legen Sie dem Anmeldebogen für den gewünschten Bildungsgang eine Wohnsitzbescheinigung (Stichtag: Anmeldung) Ihrer Wohngemeinde mit Zuzugs- und Wegzugsdatum und das ausgefüllte Personalienblatt gemäss FSV bei. Massgeblich entscheidend sind: 2 Jahre Steuerdomizil ohne Unterbruch im gleichen Kanton. Sie erhalten diese Wohnsitzbescheinigung auf der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes (Abteilung Einwohnerkontrolle). Ohne diese Wohnsitzbescheinigung sind wir nicht in der Lage, Ihre Anmeldung zu berücksichtigen.

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